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30.11.2011
Europäische Kommission veröffentlicht Vorschlag zu den Beteiligungsregeln

Die Europäische Kommission hat am 30. November 2011 ihren Vorschlag für das neue Forschungsförderprogramm „Horizon 2020 - The Framework Programme for Research and Innovation“ veröffentlicht. „Horizon 2020“ soll eine Laufzeit von 2014-2020 haben und das Forschungsrahmenprogramm (RP), die innovationsfördernden Programmteile des Programms für Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und für KMU (COSME) und das Europäische Institut für Innovation und Technologie (EIT) zusammenschließen. Der Vorschlag sieht ein Gesamtbudget in Höhe von 80 Mrd. EUR vor.

Darüber hinaus hat die Kommission ihren Vorschlag für die Beteiligungsregeln für „Horizon 2020“ (Vorschlag für eine Verordnung zu den Beteiligungsregeln und Regeln zur Weitergabe von Forschungsergebnissen in Horizon 2020) vorgelegt.

Wesentliche Änderungen der Beteiligungsregeln für „Horizon 2020“ im Vergleich zu den Bestimmungen im 7. Forschungsrahmenprogramm betreffen die folgenden Punkte:

Förderquoten (Artikel 22)

In „Horizon 2020“ soll es nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission nur noch eine Förderquote je Projekt („action“) geben. Die Unterscheidung zwischen verschiedenen Aktivitäts- und Organisationstypen entfällt.

Die Standardoption sieht eine einheitliche maximale Förderquote von 100% der gesamten erstattungsfähigen Kosten je Projekt vor.

Projekte mit überwiegend marktnahen Aktivitäten (z.B. Demonstrationsaktivitäten, Serviceinnovationen, experimentelle Entwicklung) sollen mit maximal 70% der gesamten erstattungsfähigen Kosten gefördert werden. Eine maximale Förderquote von 70% gilt auch für Maßnahmen zur Ko-finanzierung von internationalen, intersektoralen und interdisziplinären Förderprogrammen („programme co-fund actions“), die nicht von der Europäischen Union implementiert werden.

Einzelne Ausschreibungen können zudem hiervon abweichend eine Förderung durch „lump sums“ (Pauschalbeiträge) und „scale of unit costs“ (Stückkostensätze) vorsehen.

Indirekte Kosten (Artikel 24)

Die Förderhöhe für die indirekten Kosten soll gemäß dem Vorschlag der Kommission für alle Förderformen künftig standardmäßig 20% der erstattungsfähigen direkten Kosten betragen.

Abweichend hiervon können jedoch keine indirekten Kosten für die Vergabe von Unteraufträgen an Dritte geltend gemacht werden. Ebenso erfolgt keine Erstattung indirekter Kosten, wenn ein Dritter Ressourcen zur Verfügung stellt, die der Zuwendungsempfänger nicht auf seinem eigenen Betriebsgelände nutzt oder wenn eine finanzielle Unterstützung durch den Zuwendungsempfänger an Dritte erfolgt.

Einzelne Ausschreibungen können zudem hiervon abweichend eine Förderung durch „lump sums“ (Pauschalbeiträge) und „scale of unit costs“ (Stückkostensätze) vorsehen.

Zeitnachweise (Artikel 25)

Im Regelfall muss weiterhin eine Dokumentation der für das Projekt geleisteten Arbeitszeit auf Basis eines Zeiterfassungssystem (z. B. in Form von „timesheets“) erfolgen.

Hiervon ist Personal ausgenommen, das zu 100% im Projekt angestellt ist. In diesem Fall soll eine entsprechende Erklärung, dass die Person ausschließlich für das Projekt tätig ist, als Nachweis ausreichend sein.

Bescheinigung über die Kostenaufstellung (Artikel 28)

Audit-Zertifikate („certificates on the financial statements“) sollen in „Horizon 2020“ ab einer Zuwendungshöhe von 325.000 EUR notwendig sein.

Förderformen (Artikel 48, 49)

Allgemein gilt, dass für die Projektförderung verstärkt Finanzierungsinstrumente, wie die Vergabe von Preisen sowie Aktivitäten zur Unterstützung des öffentlichen Vergabewesens, eingesetzt werden sollen.

Verbreitung von Forschungsergebnissen (Artikel 38-46)

Die Bestimmungen zur Verbreitung von Forschungsergebnissen in „Horizon 2020“ bauen im Wesentlichen auf dem bereits in RP7 geltenden Regelwerk auf.

Erweitert wird die Definition von Forschungsergebnissen („results“; vormals RP7 „foreground“), die jetzt sowohl die Bereiche neue Kenntnisse und Schutzrechte (einschl. Informationen) als auch Daten („data“) umfasst. Darüber hinaus sieht der Kommissionsvorschlag eine Ausweitung der „open access“-Bestimmungen (freier Zugang zu Forschungsergebnissen) vor.

Proposal for a Regulation of the European Parliament and Council laying down the rules for the participation and dissemination in Horizon 2020 [de] [en]
Kommissions-Präsentation zu Horizon 2020 (30.11.2011) [en]
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