Assoziierte Staaten ('associated countries')
- leisten im Rahmen eines internationalen Abkommens mit der EU einen finanziellen Beitrag zum Rahmenprogramm (z.B. Israel, Norwegen, Schweiz)
- erfüllen die Mindestanforderungen eines Konsortiums und werden wie die EU-Partner aus dem EU-Beitrag des Projektes gefördert.
Partnerländer der Internationalen Zusammenarbeit ('international cooperation partner countries')
- gehören zur Gruppe der niedrigen bis mittleren Einkommensgruppe (Entwicklungsländer), sind als Partner gleichberechtigt und werden wie die EU-Partner aus dem EU-Beitrag des Projektes gefördert.
Achtung: Bei der Wahl eines Partners aus einem Drittstaat sollte man bei solchen Ländern, gegen die im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU Sanktionsmaßnahmen der Gemeinschaft vorliegen, auf jeden Fall eine Einzelfallprüfung vornehmen. Die Liste der Länder, die solchen Sanktionsmaßnahmen unterliegen, finden Sie auf den Webseiten der GD Aussenbeziehungen.
Industrieländer ('high income countries')
- können an EU-Forschungsprojekten teilnehmen, aber normalerweise nicht finanziert werden.
Ausnahmen dieser Regel bilden zum Beispiel Ausschreibungen mit dem besonderen Hinweis der finanziellen Förderung für solche Drittstaaten im Spezifischen Programm 'Zusammenarbeit', die 'Marie Curie Fellowships' und die Förderlinien des 'European Research Council'. Daher sollten zusätzlich die Ausschreibungsunterlagen zu den einzelnen Fördermaßnahmen konsultiert werden.