Europäische Charta für Forscher

Die Europäische Kommission hat im März 2005 mit der Europäischen Charta für Forscher und dem Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern eine Empfehlung für verbesserte Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen für hochqualifizierte Forschende in Europa verabschiedet. Diese Empfehlung wurde vom EU-Ministerrat ausdrücklich begrüßt.

Die Charta und der Verhaltenskodex sollen dazu beitragen, "best practice" im Hinblick auf Arbeits- und Anstellungsbedingungen junger Forschender in Europa zu etablieren. Ziel dieser Bemühungen ist es außerdem, durch eine Optimierung der Forschungsbedingungen und den Ausbau der Forschungsmobilität einen attraktiven Arbeitsmarkt für Wissenschaftler in Europa zu schaffen.

Es steht den Forschungseinrichtungen frei, die Charta und den Verhaltenskodex zu unterzeichnen und die dort festgelegten Prinzipien anzuwenden. Liegt eine offizielle Entscheidung der Institution vor, kann diese der Europäischen Kommission (GD Forschung & Innovation) schriftlich, zum Beispiel in Form eines Rektoratsbeschlusses, in englischer Sprache mitgeteilt werden, damit die Einrichtung auf die Liste der Unterzeichner im EURAXESS-Portal aufgenommen werden kann.

Zu den deutschen Unterzeichnern der Charta gehören die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), die Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH), der Deutsche Akademische Austausch Dienst (DAAD) sowie die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und die Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg.

Maßnahmen
  • European Charta for Researchers mehr »
  • Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern mehr »
European Charter for Researchers - Code of Conduct for the Recruitment of Researchers [de] [en]
Flyer: Charter and Code: what are they? [de] [en]