Diese Rückkehrhilfen sind für Wissenschaftler/innen gedacht, die gerade eine mindestens 18-monatiges Marie Curie Förderung abschließen bzw. abgeschlossen haben. Der Antrag muss zwischen 12 Monate vor und nicht länger als 6 Monate nach dem Ende der ursprünglichen Marie Curie Förderung eingereicht werden.
Das Grant unterstützt die (Re-)Integration des/r Forschers/in in eine Forschungseinrichtung in einem EU-Mitglied- oder Assoziierten Staat (inkl. des Heimatstaates) des Forschers und besteht aus einer Pauschalzahlung von 15.000 EUR pro Jahr zur Durchführung des Forschungsprojekts an der Gastinstitution (Zuschuss zum Gehalt des/r Forschers/in, Assistenten/innen, Publikations- und Patentkosten etc.). Das Grant kann für 2-3 Jahre beantragt werden. Antragsberechtigt sind erfahrene Forscher/innen ('experienced researcher') aller Nationalitäten.
Für die nächste Ausschreibung, die am 20. Oktober 2010 veröffentlicht wird, werden die European Reintegration Grants (ERG) und die International Reintegration Grants (IRG) zusammengeführt und in Career Integration Grants (CIG) umbenannt. Diese Neuausrichtung dient zur weiteren Stärkung der Attraktivität des Europäischen Forschungsraums. Antragsberechtigt sind für diese Ausschreibung Wissenschaftler/innen jeder Nationalität mit einem Doktortitel oder mindestens 4 Jahren Forschungserfahrung. Zudem muss die Mobilitätsregel erfüllt sein. Die Förderung umfasst eine Pauschalzahlung von 25.000 EUR pro Jahr zur Durchführung eines Forschungsprojekts an einer Gastinstitution in einem EU-Mitglied- oder Assoziierten Staat für 2 bis 4 Jahre.
Kurzinformation:
Art der Förderung: Rückkehrbeihilfe
Antragsberechtigt: Marie Curie-Fellows, die mindestens 18 Monate über Marie Curie gefördert wurden (auch in FP6)
Laufzeit der Förderung: 2-3 Jahre
Forschungsthema: offen für alle Forschungsbereiche
Was wird gefördert: Pauschalzahlung von 15.000 EUR pro Jahr (Zuschuss zu Gehalts-, Forschungs-, Publikations- und Reisekosten etc. des Forschenden)
Gastinstitution: Universitäten/Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen, internationale Organisationen und Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat bzw. Assoziierten Staat
Antragstellung: jederzeit online möglich; 2 Stichtage ("cut off-dates") pro Jahr