Mit den "International Incoming Fellowships" können exzellente Forscher/innen aus Drittstaaten einen Forschungsaufenthalt an einer Gastinstitution in einem EU-Mitglied- oder Assoziierten Staat beantragen. Dieser kann eine Dauer zwischen 12 und 24 Monaten haben (Incoming Phase). Forscher/innen, die aus "International Cooperation Partner Countries" (Afrika, Asien, Osteuropa, etc.) kommen, können zusätzlich eine einjährige Rückkehrphase im Heimatland beantragen (Return Phase).
Antragsberechtigt sind erfahrene Forscher/innen ("experienced researcher") aller Nationalitäten, die in einem Drittland ansässig sind. Die Wissenschaftler/innen dürfen nicht länger als 12 Monate innerhalb der letzten 3 Jahre direkt vor der Bewerbungsfrist in dem Gastland studiert, geforscht oder gearbeitet haben.
Kurzinformation:
Art der Förderung: Individual Fellowship
Antragsberechtigt: Postdoktoranden/innen oder Forscher/innen mit mindestens 4-jähriger Vollzeit-Forschungserfahrung
Mobilitätsregeln: Forscher/innen jeder Nationalität, die in einem Drittstaat geforscht und sich weniger als 12 Monate in den vergangenen 3 Jahren im Land der Gastinstitution aufgehalten haben
Laufzeit der Förderung: 1-2 Jahre (+ 1 Jahr optionale Rückkehrphase für Forscher/innen aus "International Cooperation Partner Countries" im Heimatland)
Forschungsthema: offen für alle Forschungsbereiche
Was wird gefördert: Gehalt + Zulagen, Zuschuss zu Forschungs- und Reisekosten, Management und Overheads
Gastinstitution: Universitäten/Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen, internationale Organisationen und Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat bzw. Assoziierten Staat
Antragstellung: online zu festgelegten Antragsfristen