World Fellowships: International Outgoing Fellowships for Career Development (IOF)
Mit den "International Outgoing Fellowships" soll die internationale Karriere von Forschenden gefördert werden, indem sie die Möglichkeit zur Durchführung eines Forschungsprojektes in einer erstklassigen Forschungseinrichtung eines Drittstaates (z.B. USA, Kanada, Japan) erhalten.
Bei IOF ist eine Rückkehr nach Europa verpflichtend. Das Fellowship im Drittstaat hat eine Dauer zwischen 12 und 24 Monaten; die Rückkehrphase bei einer Gastinstitution in einem EU-Mitglied- oder Assoziierten Staat (inklusive des Heimatlandes des/r Forschers/in) beträgt ein Jahr. Über die gesamte Dauer des Fellowships ist der/die Forscher/in in der europäischen Gastinstitution angestellt und wird für die Zeit im Drittland von dieser entsandt. Antragsberechtigt sind erfahrene Forscher/innen ("experienced researcher"), die Bürger/innen eines EU-Mitglied- oder Assoziierten Staates sind. Außerdem sind Forschende mit der Nationlität eines Drittstaats antragsberechtigt, wenn sie die letzten 5 Jahre vor der Einreichungsfrist in einem EU-Mitglied- oder Assoziierten Staat geforscht oder gearbeitet haben.
Kurzinformation:
Art der Förderung: Individual Fellowship
Antragsberechtigt: Postdoktoranden/innen oder Forscher/innen mit mindestens 4-jähriger Vollzeit-Forschungserfahrung
Mobilitätsregeln: Forscher/innen mit der Nationalität eines EU-Mitglied- oder Assoziierten Staates, die sich in den letzten 3 Jahren nicht länger als 12 Monate in dem Drittstaat aufgehalten haben; Forscher/innen mit der Nationalität eines Drittstaates, wenn sie die letzten 5 Jahre in einem EU-Mitglied- oder Assoziierten Staat geforscht oder gearbeitet haben.
Laufzeit der Förderung: 1-2 Jahre (+ 1 Jahr Rückkehrphase bei einer Gastinstitution in einem EU-Mitglied- oder Assoziierten Staat)
Forschungsthema: offen für alle Forschungsbereiche
Was wird gefördert: Gehalt + Zulagen, Zuschuss zu Forschungs- und Reisekosten, Management und Overheads
Gastinstitution: Universitäten/Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen, internationale Organisationen und Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitglied- bzw. Assoziierten Staat
Antragstellung: online über die Europäische Kommission zu festgelegten Antragsfristen