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ERASMUS Mundus 2009 - 2013

Das Ziel des ERASMUS Mundus Programms ist es, die europäische Hochschulbildung zu fördern, die Berufsaussichten von Studierenden zu stärken und das interkulturelle Verständnis durch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten voranzutreiben. Die Aktion 1 B im neuen ERASMUS Mundus II Programm umfasst auch die Förderung von Doktoranden in ausgewählten ERASMUS Mundus Promotionsprogrammen (EMJDs).

Folgende Voraussetzungen werden an die Stipendiumsvergabe geknüpft:

Für ein Stipendium kommen nur Kandidaten in Frage, die

  • in einem Doktorandenprogramm studieren, das mit dem ERASMUS Mundus-Label der Europäischen Kommission ausgezeichnet ist,
  • nach den spezifischen Antrags- und Auswahlkriterien des ERASMUS Mundus-Doktorandenprogramms ausgewählt werden,
  • bisher noch kein ERASMUS Mundus-Doktorandenstipendium erhalten haben,
  • während ihrer Promotion im Rahmen des ERASMUS Mundus-Programms keine sonstigen Finanzhilfen der Gemeinschaft erhalten,
  • Vollzeit promovieren.

Bewerben können sich Hochschulen, Doktorandenschulen und Forschungseinrichtungen mit einem Konsortium aus mindestens 3 verschiedenen europäischen Ländern, wovon mindestens ein Partner aus einem EU-Mitgliedstaat stammen muss. Weitere Partner können aus EU Mitgliedstaaten, den EEA-EFTA Staaten, der Türkei, den Westlichen Balkanländern, der Schweiz und weiteren Drittländern kommen, wenn die Mindestkriterien erfüllt sind. Das Budget für die gesamte Laufzeit beträgt 6 Millionen EUR.

Nähere Informationen zur Doktorandenförderung im ERASMUS Mundus II Programm erhalten Sie beim Deutschen Akademischen Austausch Dienst (DAAD).

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