Das Pre-financing (deutsch: Vorauszahlung) dient der Erhaltung der Liquidität im Projekt. Das Pre-financing wird innerhalb von 45 Tagen nach Abschluss der Finanzhilfevereinbarung an den Koordinator ausgezahlt.
Die Höhe des Prefinancings, festgelegt im Art. 6 der Finanzhilfevereinbarung, hängt von der Höhe der Investitionen zu Projektbeginn ab. Je höher diese sind, desto höher das Pre-financing.
Generell gilt, dass:
· Projekte mit mehr als zwei Berichtsperioden 160% des durchschnittlichen EU-Beitrages pro Berichtsperiode als Vorauszahlung erhalten
· Projekte mit ein oder zwei Berichtsperioden 60-80% des gesamten EU-Beitrages erhalten
Die Höhe der Zwischenzahlungen (interim payments) wird auf Grundlage der angegebenen erstattungsfähigen Kosten in der periodischen Berichterstattung kalkuliert.