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Isabel Strauß
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Zahlungsmodalitäten

Das Pre-financing (deutsch: Vorauszahlung) dient der Erhaltung der Liquidität im Projekt. Das Pre-financing wird innerhalb von 45 Tagen nach Abschluss der Finanzhilfevereinbarung an den Koordinator ausgezahlt.

Die Höhe des Prefinancings, festgelegt im Art. 6 der Finanzhilfevereinbarung, hängt von der Höhe der Investitionen zu Projektbeginn ab. Je höher diese sind, desto höher das Pre-financing.

 

Generell gilt, dass:

 

·          Projekte mit mehr als zwei Berichtsperioden 160% des durchschnittlichen EU-Beitrages pro Berichtsperiode als Vorauszahlung erhalten

 

·          Projekte mit ein oder zwei Berichtsperioden 60-80% des gesamten EU-Beitrages erhalten

 

Die Höhe der Zwischenzahlungen (interim payments) wird auf Grundlage der angegebenen erstattungsfähigen Kosten in der periodischen Berichterstattung kalkuliert.

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