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International Research Staff Exchange Scheme (IRSES)

Durch IRSES werden dauerhafte, forschungsbasierte Austauschprogramme zwischen Forschungseinrichtungen in Europa und Einrichtungen unterstützt, die ihren Sitz in Ländern mit einem EU-Science & Technology-Abkommen (z.B. USA, China) oder in Ländern der EU-Nachbarschaftspolitik (z.B. Georgien, Syrien) haben. 

Anforderungen

Dafür müssen sich mindestens 3 Teilnehmer (davon 2 aus EU-Mitgliedstaaten/Assoziierten Staaten und mindestens 1 Partner aus einem Drittstaat) zusammenfinden. Angesprochen sind Forschungseinrichtungen, die Nachwuchswissenschaftler ("early-stage researcher")  sowie erfahrene Forscher/innen ("experienced researcher"), aber auch technisches oder Management-Personal für eine Dauer von bis zu 12 Monaten austauschen wollen. Höchstbeschränkungen hinsichtlich des Umfangs des Personalaustausches gibt es nicht, jedoch wird ein Austausch zwischen den europäischen Partnern nicht gefördert.

Finanzielle Aspekte

Die EU-Förderung kann für 2 bis 4 Jahre beantragt werden und umfasst eine "Allowance" (Beihilfe) von 1.900 EUR pro Wissenschaftler/in pro Monat, bzw. 2.100 EUR im Falle von Partnerländern, die besonders weit von Europa entfernt liegen (in der Regel Übersee). Eine Beihilfe erhalten die europäischen Partner sowie auf Antrag Teilnehmer aus Ägypten, Argentinien, Brasilien, China, Chile, Indien, Mexiko, Marokko, Russland, Südafrika, Tunesien, der Ukrainie und aus Ländern der EU-Nachbarschaftspolitik.

Antragsverfahren

Die Bewerbung für diese Förderlinie erfolgt online über das "Electronic Proposal Submission System" (EPSS) bei der Europäischen Kommission zu festgelegten Ausschreibungsfristen.

Kurzinformation:

Art der Förderung: Austauschprogramm für Forschungspersonal

Aktivitäten: Austausch zwischen Forschungseinrichtungen in EU-Mitglied- oder Assoziierten Staaten mit Einrichtungen in Drittstaaten bis zu einem Jahr pro Forscher/in, der Austausch innerhalb der teilnehmenden Institutionen aus EU-Mitglied- oder Assoziierten Staaten wird nicht gefördert

Antragsberechtigt: mindestens 2 Forschungseinrichtungen aus EU-Mitglied- oder Assoziiertem Staat zusammen mit einer Einrichtung aus einem Drittstaat

Laufzeit der Förderung: 2-4 Jahre

Forschungsthema: offen für alle Forschungsbereiche

Was wird gefördert: Personalaustausch mit dem Drittstaat, 1.900 EUR pro Wissenschaftler/in und Monat (2.100 EUR für lange Distanzen)

Antragstellung: online zu festgelegten Antragsfristen

Weitere Förderaktivitäten
MC IRSES - Leitfaden für Antragstellende [en]
Leitfaden zur Berichterstattung für IRSES-Projekte [en]
MC - Leitfaden zur Finanzabwicklung - Teil III (IRSES/COFUND) [en]
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