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Finanzielle und rechtliche Regelungen
Wer verhandelt das Grant Agreement mit dem ERC?

Wird ein Antrag zur Förderung ausgewählt, eröffnet der ERC die Verhandlungen zum Abschluss einer Finanzhilfevereinbarung (Grant Agreement) mit der Gasteinrichtung. Die Verhandlungen werden auf Basis des Projektantrages geführt, wobei ggf. Empfehlungen aus der Begutachtung berücksichtigt werden müssen (z.B. Budgetkürzungen, Anpassung von Arbeitspaketen). Der ERC wird das Grant Agreement erst unterzeichnen, wenn eine zwischen der Gastinstitution und dem Principal Investigator geschlossene Zusatzvereinbarung (Supplementary Agreement) über die Rechte und Pflichten beider Seiten vorliegt.

Die grundlegenden Bestimmungen der Finanzhilfevereinbarung sind nicht verhandelbar und müssen als Ganzes angenommen werden. Sie können in der ERC-Musterfinanzhilfevereinbarung (Model Grant Agreement) eingesehen werden (s. Dokumente).

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