Ja, seit der Advanced Grants Ausschreibung 2012 ist es möglich zu beantragen, dass bis zu drei bestimmte Personen als Gutachter/innen für den eigenen Antrag ausgeschlossen werden. Hierzu kann im ersten, administrativen Teil des Antrags ("A-Forms") der Name, die Einrichtung und ggf. eine Webseite der betreffenden Person/en angegeben werden. Als Begründung für den Ausschluss gibt der ERC drei Punkte vor, von denen mindestens einer vom Antragstellenden genannt werden muss (direkte wissenschaftliche Rivalität; berufliche Konflikte; ähnliche Berufssituationen, die Objektivität ausschließen). Ein solcher Antrag auf Ausschließung wird vom ERC vertraulich behandelt und geprüft.
Genauere Informationen finden sich im Guide for Applicants der jeweiligen Ausschreibung.