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Begutachtung
Wie werde ich über die Ergebnisse der Begutachtung informiert?

Um die Antragsteller/innen über die Ergebnisse nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens zu informieren, hat der ERC ein webbasiertes System eingerichtet. Das sogenannte F2A ("Feedback to Applicants") gibt den Antragstellenden sowie den Gasteinrichtungen Zugang zu dem zusammenfassenden Evaluationsbericht. Dieser Bericht enthält Angaben darüber, ob die Anforderungen in Bezug auf das Potential des Principal Investigators bzw. die Qualität des Forschungsvorhabens erfüllt wurden. Angegeben ist der erreichte Status (A, B oder C) und ein zusammenfassender Kommentar des Panels sowie die Einzelgutachten.

Bedingt durch den ausdifferenzierten Begutachtungsprozess des ERC, bei dem die Bewertung der Anträge sowohl durch externe Fachgutachter/innen als auch durch Panelmitglieder vorgenommen wird, können die Meinungen der Einzelgutachten teilweise voneinander abweichen. Zudem muss das Panel nicht notwendigerweise die Auffassungen der Einzelgutachten berücksichtigen, sondern kann ggf. auch zu einem abweichenden Urteil kommen.

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