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Begutachtung
Werden die Namen der Gutachter/innen veröffentlicht?

Vor der Einreichfrist werden die Namen der Vorsitzenden der Begutachtungspanels auf der ERC-Webseite veröffentlicht. Erst nach Abschluss einer gesamten Begutachtungsrunde, d.h. in der Regel einmal pro Jahr, sind die Namen aller Gutachter/innen auf der CORDIS-Webseite einsehbar - allerdings ohne Angaben zum Status des Gutachters (Panelmitglied vs. externer Experte) oder genaue Zuordnung.

In der Regel rotiert die Zusammensetzung der Panels in einem 2-Jahres-Rhythmus, d.h. dass z.B. die Mitglieder eines Begutachtungspanels für die Ausschreibung 2010 voraussichtlich größtenteils dieselben wie die im Ausschreibungsjahr 2012 sein werden.

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