Finanzielle und rechtliche Regelungen
Wofür kann die ERC-Förderung verwendet werden?
Die Förderung kann für alle Kosten verwendet werden, die in direkter Verbindung mit der Durchführung des Forschungsprojektes stehen und im Rahmen der Begutachtung bewilligt worden sind. In erster Linie umfasst die Förderung Personalkosten (z.B. Gehalt des Principal Investigators sowie der Teammitglieder), Forschungsmittel (z.B. für Verbrauchsmaterialien), Reisemittel, Publikationskosten und Abschreibungskosten für Geräte. Darüber hinaus ist in der Bewilligung des ERC eine Pauschale von 20 Prozent (bezogen auf die direkten Kosten ohne Unteraufträge) zur Deckung von indirekten Kosten enthalten.
Personalkosten die durch die Einstellung von Lehrkräften zur Vertretung des PI entstehen, können nicht über ein ERC Grant finanziert werden. ERC-Förderung umfasst lediglich projektbezogene Forschungsaktivitäten.
N.B.: Bei der Beantragung von Geräten beim ERC sind die an der jeweiligen Gasteinrichtung geltenden Abschreibungsregeln bzw. -sätze zu berücksichtigen. Vom ERC können normalerweise nur die während der Projektlaufzeit anfallenden Abschreibungsbeträge erstattet werden. Nicht erstattungsfähig ist zudem die Mehrwertsteuer.
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