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Finanzielle und rechtliche Regelungen
Ist es möglich, Gerätschaften im Rahmen eines ERC-Grants zu leasen anstatt sie zu kaufen?

Ja, das ist möglich. Die Entscheidung, ob man Gerätschaften kauft oder least sollte mit den Regelungen der Gasteinrichtung übereinstimmen. Der Principal Investigator muss diese Entscheidung bei den Vertragsverhandlungen und in den Audits erklären.

Der FP7-Leitfaden zu finanziellen Angelegenheiten (vgl. Seite 65f.) gibt in solchen Fällen die folgenden Regelungen vor: Die beantragten Kosten für langlebige Ausrüstungsgüter (durable equipment), die mit Kaufoption geleast werden, dürfen nicht die Kosten übersteigen, die angefallen wären, wenn die Gerätschaften gekauft und mit der üblichen Handhabung abgeschrieben worden wären. Falls es keine Kaufoption gibt (operational leasing), findet keine Abschreibung statt. Die Kosten können in diesem Fall aber erstattet werden, wenn diese Handhabe den üblichen Regelungen der Gasteinrichtung entspricht und das Leasing die Kosten für einen Kauf der Gerätschaften nicht übersteigt.

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