Finanzielle und rechtliche Regelungen
Ist es möglich, die Teile des Budgets, die in der ersten Berichtsperiode nicht verbraucht wurden, in die zweite Berichtsperiode zu übertragen? Gibt es generelle Regelungen für Verschiebungen im Gebrauch des Budgets?
Aus Sicht des ERC sind die Regelungen für diese Art von Budgetverschiebungen sehr flexibel. Solche Verschiebungen benötigen keine Zustimmung des ERC und auch eine Mitteilung an den Project Officer ist in den meisten Fällen nicht notwendig. Die Budgetkalkulation muss allerdings angepasst werden und im nächsten Finanzbericht (financial report) ausreichend begründet sein. In der Vorlage für den Finanzbericht gibt es die (neue) Sektion "budget follow-up", in der Umverteilungen für die nächste Berichtsperiode angezeigt werden können.
Es gibt zwei Ausnahmen dieser allgemeinen Regelung: (a) Unterverträge (subcontracts) müssen immer mit einer Vertragsänderung (amendment) einhergehen; (b) Änderungen, die die wissenschaftlichen Resultate beeinflussen, müssen immer mit einer Vertragsänderung einhergehen.
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