Antragsstellung
Kann ich zusätzliche Literaturangaben einreichen bzw. auf eine persönliche Website hinweisen?

Begutachtet werden nur Informationen innerhalb der Seitenvorgaben der jeweiligen Antragskapitel. Die Berücksichtigung zusätzlicher Materialien (beispielsweise eines Literaturverzeichnisses) außerhalb der Seitenvorgaben ist daher nicht möglich. Literaturangaben müssen innerhalb des eigentlichen Antrags erfolgen und sollten daher ggf. relativ kurz gehalten werden. Es ist allerdings empfehlenswert, im Antrag auf eine persönliche Website im Internet zu verweisen und dort zusätzliche Informationen (weitere Veröffentlichungen etc.) bereitzustellen.