Antragsstellung
Wer stellt den Antrag: der Principal Investigator oder die Gastinstitution?

Den Antrag für ein ERC Starting Grant stellt der Principal Investigator in Absprache mit der aufnehmenden Forschungseinrichtung. Zur Antragstellung ist ein offizielles Schreiben der Gastinstitution einzureichen, mit dem sich die Institution verpflichtet, im Falle der Förderung bestimmte vom ERC vorgegebene Bedingungen zu garantieren. Eine Vorlage für den Commitment Letter der Gasteinrichtung findet sich im Leitfaden für Antragsteller/innen (Guide for Applicants, Annex III). Diese Vorlage sollte unverändert von der hierfür autorisierten Person unterschrieben werden (Name, Funktion, E-Mail-Adresse, Stempel der Einrichtung).