Grundsätzlich kann der Projektantrag in jeder der Amtssprachen der EU gestellt werden. Da jedoch die Arbeitssprache der Begutachtungspanels Englisch ist, sollte der Antrag unbedingt auf Englisch formuliert sein. Die im Elektronischen Einreichungssystem (EPSS) online zu bearbeitenden Verwaltungsformulare müssen auf jeden Fall in Englisch ausgefüllt werden.