Antragsstellung
Müssen die Teammitglieder schon bei der Antragstellung genannt werden?

Teammitglieder können bei der Antragstellung bereits namentlich benannt werden - dies ist aber keine zwingende Voraussetzung. Kompetenz- und Aufgabenprofile potentieller Teammitglieder sollten hingegen – unabhängig von konkreten Personen – auf jeden Fall im Antrag dargestellt werden. Bei der Begutachtung werden die Person des Principal Investigators sowie das Forschungsprojekt (sowie das Forschungsumfeld) bewertet - nicht aber konkret benannte Teammitglieder. Die eingeworbenen Stellen für Teammitglieder können nach der Bewilligung (international) ausgeschrieben werden.