Die Gasteinrichtung muss dem Principal Investigator die mit einem ERC-Projekt verbundene wissenschaftliche Unabhängigkeit ermöglichen. Dazu gehört die Bereitstellung von Arbeitsplatzkapazitäten und Infrastruktur zur Durchführung des Projektes (z.B. Laborarbeitsplätze, Gerätschaften, Zugang zu Bibliotheken und Datenbanken, Software, etc.). Darüber hinaus muss die Gasteinrichtung den Principal Investigator bei der Administration des Projektes unterstützen, beispielsweise beim Finanzmanagement, bei der Erstellung von Berichten für den ERC, der Organisation von Projekttreffen, etc.
N.B.: Dem Antrag muss eine Erklärung der Gastinstitution beigefügt werden (Commitment of Host Institution), mit der dem Principal Investigator die zur Durchführung seines Projektes notwendige Unterstützung zugesagt wird. Eine Vorlage für die Unterstützungserklärung (Commitment oft he Host Institution) ist im Annex des Leitfaden für Antragstellende (Guide for Applicatins) und in EPSS zu finden.