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Antragsstellung

Ist zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Zusage der Gastinstitution erforderlich?

Ja, der Principal Investigator muss bei der Antragstellung eine Unterstützungserklärung (Commitment of the host institution) der Gastinstitution einreichen. Diese Erklärung muss von einem/r dazu berechtigten Vertreter/in der Gasteinrichtung (z.B. Rektor/in oder Kanzler/in einer Hochschule) unterschrieben werden. In dieser Erklärung der Gasteinrichtung wird u.a. die Selbständigkeit des Principal Investigators bei der Projektdurchführung bescheinigt sowie die Bereitschaft, einen zusätzlichen Vertrag mit dem Principal Investigator zu schließen. In diesem Vertrag (Supplementary Agreement) werden - basierend auf Annex II des ERC Grant Agreements und dem Muster des ERC Supplementary Agreements - die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien geregelt.

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