Welche Nachweise sind notwendig, um Elternzeiten zu belegen?
- Für Mütter gilt: Die Vorlage der Geburtsurkunde(n) für die vor bzw. nach der Promotion geborenen Kinder ist ausreichend. Es können jeweils pauschal 18 Monate pro Kind geltend gemacht werden. Der Bewerbungszeitraum kann damit maximal auf bis zu 16,5 Jahre nach der Promotion erweitert werden.
- Für Väter gilt: Der Bewerbungszeitraum erhöht sich nur um die tatsächlich genommene Elternzeit. Dazu müssen Nachweise (Bescheinigung des Arbeitgebers bzw. der Krankenversicherung etc.) der tatsächlich genommen Elternzeit für vor bzw. nach der Promotion geborene Kinder vorgelegt werden. Der Bewerbungszeitraum kann damit maximal auf bis zu 16,5 Jahre nach der Promotion erweitert werden.