Bin ich mit einer Promotion in der Medizin ("Dr. med.") ebenfalls antragsberechtigt, wenn ich entsprechende Forschungsleistungen vorweisen kann?
Antragsteller/innen mit einem medizinischen Doktorgrad sind nur antragsberechtigt, wenn sie eine der folgenden Bedingungen zusätzlich erfüllen:
- abgeschlossene Promotion
- abgeschlossene Facharztausbildung
- Nachweis einer Beschäftigung mindestens auf Postdoc-Niveau (z.B. Postdoc-Stipendium, (Junior-)Professur, DFG-eigene Stelle etc.).
Zusätzlich sollen Angaben zur Forschungserfahrung gemacht werden, um die Äquivalenz zu einem Doktortitel weiter zu unterlegen.
Als Referenzdatum für Antragstellende mit einem medizinischen Doktorgrad zählt der Abschluss des Doktorgrad plus 2 Jahre (d.h. 4-14 Jahre nach dem "Dr. med."). Für Antragstellende mit Doktorgrad und Promotion ist das Referenzdatum das Datum auf der Promotionsurkunde (2-12 Jahre nach der Promotion).