Gasteinrichtung für eine Starting Grant-Nachwuchsgruppe kann jede Art von öffentlichen oder privaten Einrichtungen sein, die die notwendigen Kapazitäten und Infrastruktur besitzt, um das Projekt durchzuführen (z.B. Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung tätig sind). Die Gasteinrichtung muss ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder Assoziierten Land haben. Zu den Assoziierten Ländern gehören die EU-Beitrittskandidatenstaaten sowie europäische Staaten, die an das Rahmenprogramm assoziiert sind (z.B. die Schweiz, Norwegen, Island). Eine aktuelle Liste der Staaten finden Sie auf CORDIS. Auch Internationale Organisationen wie CERN, EMBL, ILL, ESO, ESRF und EMBO können als Gasteinrichtung fungieren.