Der ERC gibt neben der formalen Vorgabe, dass sich der/die Kandidat/in 2 bis 12 Jahre (in Ausnahmefällen bis zu 16,5 Jahre) nach der Promotion befinden muss, nur eine Benchmark bezüglich des Profils der Antragstellenden: Demnach sollten Antragstellende mindestens eine Publikation ohne den Doktorvater oder die Doktormutter vorweisen können.
Um die eigene Konkurrenzfähigkeit zu prüfen, sollten potentielle Kandidaten/innen die Profile der bereits geförderten Wissenschaftler/innen einsehen. Die Listen der Geförderten sind auf der ERC-Webseite abrufbar. Zusätzlich soll in Kürze auf der ERC-Webseite eine neue Online-Suchmaschine eingerichtet werden, mit der die Recherche nach bereits geförderten Projekten erleichtert werden soll.