Allgemeine Informationen
Wer kann sich um ein Starting Grant bewerben?

Bewerben können sich Wissenschaftler/innen jeder Nationalität, die sich zum Zeitpunkt der Ausschreibung in einem Zeitraum von 2 bis 12 Jahren nach ihrer Promotion befinden. In Ausnahmefällen, wie beispielsweise Elternzeiten (vor und nach der Promotion), schwerwiegenden Erkrankungen, Militärdienst, kann dieser Zeitraum auf bis zu 16,5 Jahre verlängert werden.

Die Antragsteller/innen werden bei der Begutachtung entsprechend ihrem Status differenziert betrachtet. Dazu hat der ERC die folgende (vorläufige) Einteilung etabliert: 

  • "starters", bei denen die Erlangung der Doktorwürde 2-7 Jahre zurückliegt
  • "consolidators", bei denen die Erlangung der Doktorwürde 7-12 Jahre zurückliegt.

Antragsteller/innen mit einem medizinischen Doktorgrad sind nur antragsberechtigt, wenn sie eine der folgenden Bedingungen zusätzlich erfüllen:

  • abgeschlossene Promotion
  • abgeschlossene Facharztausbildung
  • Stelle, die einen Doktortitel voraussetzt (Postdoc-Fellowship, Professur etc.).

Zusätzlich sollen Angaben zur Forschungserfahrung gemacht werden, um die Äquivalenz zu einem Doktortitel weiter zu unterlegen.

Als Referenzdatum für Antragstellende mit einem medizinischen Doktorgrad ("Dr. med.") zählt der Abschluss des Doktorgrad plus 2 Jahre (d.h. 4-14 Jahre nach dem "Dr. med."). Für Antragstellende mit Doktorgrad und Promotion ist das Referenzdatum das Datum auf der Promotionsurkunde (2-12 Jahre nach der Promotion).