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Allgemeines zum Antragsverfahren beim ERC‎

Anträge auf eine ERC-Förderung können bei beiden ERC-Förderlinien jeweils nur auf die jährlich stattfindenden Ausschreibungen (Call for Proposals) hin erfolgen. Die Bewerbung erfolgt online über EPSS (Electronic Proposal Submission Service). Sowohl die (Vor-)Registrierung im EPSS als auch die eigentliche Antragstellung erfolgen durch den Principal Investigator im Namen der Gastinstitution, die – bei erfolgreicher Antragstellung – die Mittel des ERC Grants für den Principal Investigator verwaltet.

Folgende Bedingungen sind allgemein bei der Antragstellung zu beachten:

  • Kein Principal Investigator kann zeitgleich mehr als ein ERC Grant erhalten.
  • Jeder Principal Investigator kann nur in einem Antrag pro Kalenderjahr eingebunden sein.
  • Bei Ablehnung eines korrekt eingereichten Antrags für die ERC-Ausschreibung 2011 ist eine Antragsstellung für dieselbe Art von Grant in der ERC-Ausschreibung 2012 nur möglich, wenn das Begutachtungsergebnis des abgelehnten Antrags über einem vom ERC festgelegten Mindestwert liegt.
  • Ein Principal Investigator, der bereits ein ERC-Grant erhalten hat, kann sich nur dann für ein Synergy Grant bewerben, wenn dessen ERC-Förderung vor dem 15. November 2013 ausläuft.
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