Antragstellung "Proof of Concept"

Zur Bewerbung um eine "Proof of concept"-Förderung ist ein Vollantrag einzureichen, der in einem einstufigen Verfahren begutachtet wird.

Folgende Bedingungen sind bei der Antragstellung zu beachten:

  • Die "Proof of concept"-Förderinitiative richtet sich ausschließlich an Forscher/innen, die bereits ein ERC-Grant (StG/AdG) erworben haben
  • Das ERC-Projekt darf nicht länger als ein Jahr vor der Veröffentlichung des Calls abgeschlossen worden sein
  • Pro ERC-Grant wird nur eine "Proof of Concept"-Förderung gewährt

Eine vollständige Bewerbung umfasst folgende Bestandteile:

    • Verwaltungsformulare (Online-Formulare im EPSS auszufüllen)
    • Ein maximal 7 Seiten umfassender Projektantrag (Einreichung als PDF über EPSS)
    • Anlagen (Einreichung als PDF über EPSS):
          1. Erklärung der Gastinstitution über die Unterstützung der Bewerbung und Zusicherung der Unabhängigkeit des Principal Investigators (binding statement of the host institution)
          2. "Ethical issues annex"

In den Verwaltungsformularen sind folgende Angaben zu machen:

    • (A1) Angaben zur Person der Antragstellerin/des Antragstellers, zum Projektvorschlag sowie zu einem/einer Vertreter/in der Gasteinrichtung
    • (A2) Angaben zur Gastinstitution
    • (A3) Angaben zum beantragten Projektbudget

Der Projektantrag gliedert sich in vier Abschnitte:

  • Abschnitt 1 soll eine kurze Beschreibung der Idee enthalten, die sich aus dem vom ERC geförderten Projekt entwickelt hat. Dabei soll auch auf das ERC-Projekt selbst, sowie auf die Verbindung zwischen dem ERC-Projekt und der daraus entstandenen Idee eingegangen werden
  • Abschnitt 2 soll eine sogenannte "early-stage innovation strategy" aufzeigen. Dazu gehören eine klare Darstellung des Innovationspotentials der Idee sowie des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzens. Ferner soll der Prozess dargestellt werden, der zur kommerziellen Verwertung der Idee notwendig sein wird. Je nach Art der Verwertungsstrategie könnten folgende Aktivitäten geplant werden:
        • Technische Tests und "technical reports"
        • Erkundung des Marktpotentials
        • Klärung von geistigen Eigentumsschutzrechten
        • Kontaktaufnahme mit Industriepartnern
  • Abschnitt 3 soll einen plausiblen Arbeitsplan (plan of activities) enthalten. Ebenso soll hier das Projektmanagment und das Team beschrieben werden.
  • Abschnitt 4 soll eine nachvollziehbare Budgetplanung enthalten

Der Umfang von maximal 7 Seiten für den Projektantrag ist zu beachten. Informationen, die sich außerhalb dieser Grenze befinden, müssen von den Gutachter/innen nicht berücksichtigt werden.

Bei den erforderlichen Anlagen ist insbesondere die Erklärung der Gastinstitution (binding statement of the host institution) zur Unabhängigkeit des Principal Investigators hervorzuheben: Bewerbungen ohne diese Erklärung werden vom ERC nicht zur Begutachtung angenommen.