Individualstipendien
International Reintegration Grants (IRG)

Die International Reintegration Grants sollen europäischen Wissenschaftlern/innen, die in einem Drittstaat tätig sind, einen Anreiz zur Rückkehr nach Europa bieten. Zu diesem Zweck unterstützt die Europäische Kommission Forschungsprojekte, die die Wiedereingliederung in einer Forschungseinrichtung in einem EU-Mitglied- oder Assoziierten Staat ermöglichen.

Das Grant besteht aus einer Pauschalzahlung von 25.000 EUR pro Jahr für das Forschungsprojekt an der Gastinstitution (Zuschuss zum Gehalt des/r Forschers/in, Forschungskosten, Assistenten/innen, Reise- und Publikationskosten etc). Ein IRG kann für eine Dauer von 2 bis 4 Jahren beantragt werden. Antragsberechtigt sind erfahrene Forscher/innen ('experienced researcher').

Für die nächste Ausschreibung, die am 20. Oktober 2010 veröffentlicht wird, werden die European Reintegration Grants (ERG) und die International Reintegration Grants (IRG) zusammengeführt und in Career Integration Grants (CIG) umbenannt. Diese Neuausrichtung dient zur weiteren Stärkung der Attraktivität des Europäischen Forschungsraums. Antragsberechtigt sind für diese Ausschreibung Wissenschaftler/innen jeder Nationalität mit einem Doktortitel oder mindestens 4 Jahren Forschungserfahrung. Zudem muss die Mobilitätsregel erfüllt sein. Die Förderung umfasst eine Pauschalzahlung von 25.000 EUR pro Jahr zur Durchführung eines Forschungsprojekts an einer Gastinstitution in einem EU-Mitglied- oder Assoziierten Staat für 2 bis 4 Jahre.

Kurzinformation:

Art der Förderung: Rückkehrbeihilfe

Antragsberechtigt: Postdoktoranden/innen oder Forscher/innen mit mindestens 4-jähriger Vollzeit-Forschungserfahrung

Mobilitätsregeln: Forscher/innen mit der Nationalität eines EU-Mitglied- oder Assoziierten Staates, die vor Antragseinreichung seit mindestens 3 Jahren in einem Drittstaat forschen

Laufzeit der Förderung: 2-4 Jahre

Forschungsthema: offen für alle Forschungsbereiche

Was wird gefördert: Pauschalzahlung von 25.000 EUR pro Jahr (Zuschuss zu Gehalts-, Forschungs-, Publikations- und Reisekosten etc. des Forschenden)

Gastinstitution: Universitäten/Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen, internationale Organisationen und Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat bzw. Assoziierten Staat

Antragstellung: jederzeit online möglich; 2 Stichtage ("cut off-dates") pro Jahr

Leitfaden zur Berichterstattung für ERG- und IRG-Projekte (Reintegration Grants) [en]
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