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Finanzielle und rechtliche Regelungen

Wie wird die Finanzierung von Gerätschaften bei ERC-Projekten gehandhabt? Besteht die Möglichkeit, bei größeren Anschaffungen die gesamte Erstattungssumme vom ERC ausgezahlt zu bekommen?

Bei der Finanzierung von Geräten durch den ERC sind die an der jeweiligen Gasteinrichtung geltenden Abschreibungsregeln bzw. -sätze zu berücksichtigen. Vom ERC können normalerweise nur die während der Projektlaufzeit anfallenden Abschreibungsbeträge erstattet werden.

Nicht erstattungsfähig ist die Mehrwertsteuer; sie muss aus allen Budgetposten heraus gerechnet werden.

Beim Kauf von Geräten muss ggf. die Gasteinrichtung in Vorleistung gehen, da der ERC die Finanzzuwendung an die Gasteinrichtung in festgelegten (meist jährlichen) Raten auszahlt. Schon vor Beantragung sollten Folgekosten wie etwa nicht von der Projektlaufzeit gedeckte Abschreibungsbeträge sowie Mehrwertsteueraufwendungen bei Verhandlungen mit einer potenziellen Gasteinrichtung berücksichtigt werden.

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