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Vorausschau auf das 8. Forschungsrahmenprogramm
Vorschlag der Europäischen Kommission für Horizon 2020 (2014-2020)
Die Europäische Kommission hat am 30. November 2011 ihren Vorschlag für das neue Forschungsförderprogramm Horizon 2020 - The Framework Programme for Research and Innovation veröffentlicht. Horizon 2020 soll eine Laufzeit von 2014-2020 haben und das Forschungsrahmenprogramm (RP), die innovationsfördernden Programmteile des Programms für Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und für KMU (CIP) und das Europäische Institut für Innovation und Technologie (EIT) zusammenschließen. Das EIT wird außerhalb des Spezifischen Programms angesiedelt sein und soll Mittel in Höhe von 2,8 Milliarden EUR aus Horizon 2020 erhalten, wovon ein maßgeblicher Anteil in die Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KICs) des EIT fließen wird.
Der Vorschlag sieht ein Gesamtbudget in Höhe von 80 Mrd. EUR vor.
Zur Umsetzung von Horizon 2020 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für ein Spezifisches Programm veröffentlicht, welches sich in vier Teile (Parts) untergliedert (gerundete Budgets):
I: ‚Excellent Science‘ (24,6 Mrd. EUR):
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European Research Council (13,2 Mrd. EUR)
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Marie Curie-Maßnahmen (5,8 Mrd. EUR)
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Future and Emerging Technologies (FET) (3,1 Mrd. EUR)
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Forschungsinfrastrukturen (2,4 Mrd. EUR)
Das Fördervolumen für den ERC würde demnach um 77% gegenüber dem Spezifischen Programm ‚Ideen‘ steigen, das Budget für die Marie-Curie Maßnahmen gegenüber dem aktuellen Programm ‚Menschen‘ um 21%.
II. ‚Industrial Leadership’ (17,9 Mrd. EUR):
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Leadership in enabling and industrial technologies (13,8 Mrd. EUR):
Dazu gehören folgende Themen: Information and Communication Technologies, Nanotechnologies, Advanced Materials, Biotechnology, Advanced Manufacturing and Processing, Space
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Vereinfachter Zugang zu Risikofinanzierung (3,5 Mrd. EUR)
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Innovation in KMU (619 Millionen EUR)
III: ‚Societal challenges‘ (31,7 Mrd. EUR):
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Health, Demographic Change and Well-being (8,0 Mrd. EUR)
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Food Security, Sustainable Agriculture, Marine and Maritime Research and the Bio-Economy (4,2 Mrd. EUR)
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Secure, Clean and Efficient Energy (5,8 Mrd. EUR)
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Smart, Green and Integrated Transport (6,8 Mrd. EUR)
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Climate Action, Resource Efficiency and Raw Materials (3,2 Mrd. EUR)
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Inclusive, Innovative and Secure Societies (3,8 Mrd. EUR)

IV: ‚Non-nuclear Direct Actions of the Joint Research Centre’ (JRC) (2 Mrd. EUR)
Der JRC wird mit seinen Forschungsprojekten sowohl zu Teil II ‚Industrial Leadership’ als auch zu Teil III ‚Societal Challenges‘ beitragen. Die direkten Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) werden mit 2 Mrd. EUR gefördert.
Beteiligungsregeln
Wesentliche Änderungen der Beteiligungsregeln für 'Horizon 2020' im Vergleich zu den Bestimmungen im 7. Forschungsrahmenprogramm betreffen die folgenden Punkte:
Förderquoten (Artikel 22)
In Horizon 2020 soll es nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission nur noch eine Förderquote je Projekt ('action') geben. Die Unterscheidung zwischen verschiedenen Aktivitäts- und Organisationstypen entfällt.
Die Standardoption sieht eine einheitliche maximale Förderquote von 100% der gesamten erstattungsfähigen Kosten je Projekt vor. Projekte mit überwiegend marktnahen Aktivitäten (z.B. Demonstrationsaktivitäten, Serviceinnovationen, experimentelle Entwicklung) sollen mit maximal 70% der gesamten erstattungsfähigen Kosten gefördert werden. Eine maximale Förderquote von 70% gilt auch für Maßnahmen zur Kofinanzierung von internationalen, intersektoralen und interdisziplinären Förderprogrammen ('programme co-fund actions'), die nicht von der Europäischen Union implementiert werden. Einzelne Ausschreibungen können zudem hiervon abweichend eine Förderung durch 'lump sums' (Pauschalbeiträge) und 'scale of unit costs' (Stückkostensätze) vorsehen.
Indirekte Kosten (Artikel 24)
Die Förderhöhe für die indirekten Kosten soll gemäß dem Vorschlag der Kommission für alle Förderformen künftig standardmäßig 20% der erstattungsfähigen direkten Kosten betragen. Abweichend hiervon können jedoch keine indirekten Kosten für die Vergabe von Unteraufträgen an Dritte geltend gemacht werden. Ebenso erfolgt keine Erstattung indirekter Kosten, wenn ein Dritter Ressourcen zur Verfügung stellt, die der Zuwendungsempfänger nicht auf seinem eigenen Betriebsgelände nutzt oder wenn eine finanzielle Unterstützung durch den Zuwendungsempfänger an Dritte erfolgt.
Zeitnachweise (Artikel 25)
Im Regelfall muss weiterhin eine Dokumentation der für das Projekt geleisteten Arbeitszeit auf Basis eines Zeiterfassungssystem (z. B. in Form von 'timesheets') erfolgen. Hiervon ist Personal ausgenommen, das zu 100% im Projekt angestellt ist. In diesem Fall soll eine entsprechende Erklärung, dass die Person ausschließlich für das Projekt tätig ist, als Nachweis ausreichend sein.
Bescheinigung über die Kostenaufstellung (Artikel 28)
Audit-Zertifikate ('certificates on the financial statements') sollen in Horizon 2020 ab einer Zuwendungshöhe von 325.000 EUR notwendig sein.
Förderformen (Artikel 48, 49)
Allgemein gilt, dass für die Projektförderung verstärkt Finanzierungsinstrumente, wie die Vergabe von Preisen sowie Aktivitäten zur Unterstützung des öffentlichen Vergabewesens, eingesetzt werden sollen.
Verbreitung von Forschungsergebnissen (Artikel 38-46)
Die Bestimmungen zur Verbreitung von Forschungsergebnissen in Horizon 2020 bauen im Wesentlichen auf dem bereits in RP7 geltenden Regelwerk auf. Erweitert wird die Definition von Forschungsergebnissen ('results'; vormals RP7 'foreground'), die jetzt sowohl die Bereiche neue Kenntnisse und Schutzrechte (einschl. Informationen) als auch Daten ('data') umfasst. Darüber hinaus sieht der Kommissionsvorschlag eine Ausweitung der 'open access'-Bestimmungen (freier Zugang zu Forschungsergebnissen) vor.
Die nächsten Schritte
Nachdem der Kommissionsvorschlag im Wettbewerbsrat am 6. Dezember 2011 in Brüssel vorgestellt wurde:
Verhandlungen mit Rat und Europäischem Parlament zu dem Vorschlag für die Verordnung zur Einrichtung von Horizon2020 und dem Vorschlag zur Verordnung der Beteiligungsregeln (zu erwarten sind zwei Lesungen im Europäischen Parlament))
Letzte Ausschreibungen im 7. Forschungsrahmenprogramm Sommer 2012 und Veröffentlichung der ersten Ausschreibungen unter Horizon 2020 gegen Ende 2013

Übersicht der Änderungen: vom Kommission-Vorschlag bis zum PGA
Hintergrund
Ein wichtiger Schritt für die weitere Ausgestaltung des nächsten Rahmenprogrammes war der Zwischenbericht zum 7. RP (FP7 Interim Evaluation, November 2010) und das im Februar 2011 veröffentlichte Grünbuch (Green Paper): Von Herausforderungen zu Chancen: Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation.
An der hierzu durchgeführten öffentlichen Online- Konsultation beteiligten sich über 1300 Stakeholder; außerdem wurden über 770 schriftliche Stellungnahmen eingereicht. Zusätzlich zur finanziellen Förderung durch Horizon 2020 wird die Verabschiedung des ERA-Framework zur Steigerung der Mobilität und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Wissenschaft zum Aufbau der Innovationsunion beitragen.
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Partial General Approach: H2020 Rules for Participation
[en] Proposal for a Regulation of the European Parliament and Council laying down the rules for the participation and dissemination in Horizon 2020
[de] [en] Partial General Approach for Horizon 2020
[en] Proposal for a Regulation of the European Parliament and Council establishing Horizon 2020 - the Framework Programme for Research and Innovation (2014-2020)
[de] [en] Partial General Approach: Specific Programme implementing Horizon 2020
[en] Proposal for a Council Decision establishing the Specific Programme Implementing Horizon
[de] [en] Mitteilung der Kommission: Horizon 2020 - The Framework Programme for Research and Innovation
[de] [en] Proposal for a Council Regulation on the research and training programme of the European Atomic Energy Community (2014-18) complementing Horizon 2020
[de] [en]
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