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Reporting in FP7
Überblick
Die Durchführung eines Forschungsprojekts im 7. Forschungsrahmenprogramm (7. RP) ist mit bestimmten Berichtspflichten über die Verwendung der Fördermittel und den wissenschaftlichen Projektfortschritt verbunden. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Finanzhilfevereinbarung (GA), insbesondere die Bestimmungen des Annex II.
Die Berichte dienen der Kommission als Grundlage für die Evaluierung des Projekts und weitere Zahlungen an das Konsortium. Die grundlegenden Berichtspflichten im Rahmen eines Forschungsprojekts sind in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt.
Die Länge der Berichtsperioden wird während der Vertragsverhandlungen in Art. 4 GA festgelegt. Die Tendenz geht zunehmend dahin, längere Berichtsperioden festzulegen als noch im 6. RP, häufig sind es 18 Monate. Darüber hinaus wird auch versucht, die Struktur der Berichte weiter zu vereinfachen.
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ERC-Guide - electonic submission of financial reports
[en] BAK-Handreichung: Abwicklung von EU-Projekten im 7. FRP
[de] Leitfaden zur Berichterstattung (Version 2012)
[en] Berichtsvorlage "periodic report"
[doc]Berichtsvorlage "final report"
[doc]Berichtsvorlagen für die Sicherheitsforschung
[doc]Leitfaden und Vorlagen zum technologischen Review
[en] [doc]Participant Portal User Manual
[en] SESAM Quick Guide for FP7 Project Beneficiaries
[en]
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