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ERC Begutachtungsverfahren
Begutachtungsverfahren bei den Starting Grants
Die eingereichten Anträge werden von den Panels des ERC in zwei Stufen begutachtet - unterstützt durch externe Gutachter/innen. Die Zuordnung eines Antrags zu einem bestimmten Panel erfolgt auf der Grundlage des vom Principal Investigator bei der Antragstellung angegebenen Panels.
Die Anträge werden in beiden Stufen jeweils zuerst von mehreren Gutachtern/innen individuell und dann im Panel abschließend bewertet. Sowohl die Einzelgutachten als auch die Panelbewertung beinhalten eine Benotung des Antrags (A/B/C - jeweils bezogen auf die Person des Principal Investigators bzw. das Forschungsvorhaben).
In der ersten Begutachtungsstufe wird Sektion 1 (Angaben zum Principal Investigator sowie eine Zusammenfassung des Forschungsvorhabens) des Antrags von mindestens drei Gutachter/innen (überwiegend Panelmitglieder) bewertet. Die Einzelbewertungen der Gutachter/innen werden im Panel diskutiert und ggf. modifiziert. Auf der Grundlage der im Panel getroffenen Entscheidung erfolgt die Eingruppierung des Antrags in eine Rangliste.
Zum Erreichen der zweiten Begutachtungsstufe muss ein Antrag die Mindestbewertung erreicht haben und gleichzeitig auf der Rangliste oberhalb des "Budgetary cut-off" liegen, welches dem zweieinhalb- bis dreifachen Wert des jeweiligen Panelbudgets entspricht. Als Ergebnis der ersten Stufe wird den Antragstellenden der Status ihres Antrags mitgeteilt:
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A - Projekt ist von hoher Qualität und kommt in die zweite Stufe
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B - Projekt ist von guter Qualität, kommt aber nicht in die zweite Stufe
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C - Projekt ist von nicht ausreichender Qualität und kommt nicht in die zweite Stufe
In der zweiten Begutachtungsstufe wird der gesamte Antrag unter Hinzuziehung externer Fachgutachter/innen vom Panel erneut bewertet. Zusätzlich finden Interviews in Brüssel statt, bei denen die Antragsteller/innen ihr Forschungsvorhaben im jeweiligen Panel präsentieren. Auf der Grundlage der im Panel getroffenen Entscheidung erfolgt wiederum eine Eingruppierung des Antrags in eine Panelrangliste. Nach Abschluss der Panelbegutachtungen erstellen die Panelvorsitzenden jedes Förderbereichs gemeinsam eine konsolidierte Rangliste aller Anträge.
Um gefördert zu werden, muss ein Antrag eine sehr gute Bewertung erreicht haben und gleichzeitig im Rahmen des jeweiligen Panelbudgets liegen. Anträge außerhalb des Panelbudgets, gelangen auf die Reserveliste. Als Ergebnis der zweiten Stufe wird den Antragstellenden der Status ihres Antrages folgendermaßen mitgeteilt:
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A - Projekt zur Förderung empfohlen
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B - Projekt nicht zur Förderung empfohlen
Der Scientific Council des ERC hat für die Ausschreibung des ERC Starting Grant eine vorläufige Budgetaufteilung für die drei Förderbereiche getroffen:
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Physik und Ingenieurwissenschaften: 44%
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Lebenswissenschaften: 39%
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Geistes- und Sozialwissenschaften: 17%
Interdisziplinäre Projekte werden innerhalb der drei Förderbereiche des ERC gefördert. Antragsteller/innen können durch die Angabe von mehr als einem Panel während der Antragseinreichung die Interdisziplinarität ihres Antrags hervorheben. Das jeweilige Primärpanel kann solche interdisziplinären Anträge entweder an ein weiteres Panel zur Mitbegutachtung überweisen bzw. Gutachter/innen dieses Sekundärpanels zur Begutachtung heranziehen. Allerdings sind die Panels nicht an die Eingruppierung durch die Antragsteller/innen gebunden.
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ERC StG 2013 - Panel Chairs
[en] Leitfaden für ERC-Gutachter (StG, CoG & AdG) 2013
[en]
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