Zielgruppe für die ERC Consolidator Grants sind exzellente Wissenschaftler/innen, deren kürzlich etablierte eigene unabhängige Arbeitsgruppe sich in der Konsolidierungsphase befindet.
Consolidator Grants können für bis zu 5 Jahre beantragt werden und beinhalten eine Förderung von bis zu 2 Mio. EUR (in Ausnahmefällen zusätzlich einmalig bis zu 750.000 EUR). Geförderte Forschungsprojekte müssen an einer Institution in einem EU-Mitglied- oder assoziierten Staat durchgeführt werden.
Antragsberechtigt sind Wissenschaftler/innen jeder Nationalität, die sich zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Zeitraum zwischen 7 und 12 Jahren nach der Promotion befinden. Es gelten Sonderregeln für Forschende mit Medizinerpromotion ("Dr. med.") und Wissenschaftler/innen, die eine Unterbrechung der Berufstätigkeit nachweisen können (hier kann der Zeitraum der Antragsberechtigung auf bis zu 16 Jahre und 6 Monate verlängert werden).
Als Grundlage für die Bewertung dienen abhängig von Forschungsfeld und Karrierezeitpunkt bestimmte Benchmarks. So sollten Antragsteller mehrere wichtige Publikationen ohne ihren Promotionsbetreuer nachweisen können. Weitere Benchmarks sind Publikationen als Erstautor/in in führenden internationalen Zeitschriften, (übersetzte) Monographien, Patente, Vorträge auf internationalen Konferenzen oder (inter-)nationale Wissenschaftspreise.
ERC Grants sind an die Person der Projektleiterin bzw. des Projektleiters (Principal Investigator) gebunden und können bei einem Wechsel an eine andere Forschungseinrichtung mitgenommen werden. Aus Verwaltungsgründen werden die ERC-Mittel an die jeweilige Gastinstitution übertragen, die jedoch dem Principal Investigator die für die Projektdurchführung notwendige Autonomie garantieren muss.
Das Budget, das für die Förderlinie zur Verfügung steht, liegt im Arbeitsprogramm 2013 bei 523 Mio. EUR.