Bewerben können sich Forschergruppen aus 2 bis 4 herausragenden Forschenden und deren Teams, deren Gasteinrichtung in einem EU-Mitgliedstaat oder FP7-Assozierten Land liegt. Es gibt keine formalen Vorgaben hinsichtlich Doktortitel oder Alter.
Folgende Bedingungen sind bei der Antragstellung zu beachten:
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Jeder Principal Investigator (PI) kann nur in einem Antrag pro Kalenderjahr als Antragsteller/in eingebunden sein.
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Ein PI bzw. Co-Investigator kann zeitgleich nicht mehr als einen ERC Grant erhalten.
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Ein Principal Investigator, der bereits einen ERC-Grant erhält, kann sich nur dann für einen Synergy Grant bewerben, wenn dessen ERC-Förderung spätestens zwei Jahre nach der Ausschreibungsfrist (d.h. bis 10. Januar 2015) ausläuft.
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Ein Principal Investigator, der für die Synergy Grant Ausschreibung 2013 als Gutachter/in tätig ist, kann sich nicht in der Ausschreibung 2013 für ein Synergy Grant bewerben.
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Bei Ablehnung eines korrekt eingereichten Antrags für die ERC-Ausschreibung 2012 ist eine Antragstellung bei der ERC-Ausschreibung 2013 nicht möglich, wenn der Antrag mit Kategorie C (= insufficient quality to pass to step 2 of the evaluation) bewertet wurde. In Bezug auf die Synergy Grants besteht eine Ausnahme zu dieser Regel: Wurde ein Synergy Grant-Antrag 2012 mit Kategorie C bewertet, kann in der Ausschreibung 2013 dennoch ein Antrag für alle anderen ERC-Grants (Starting, Consolidator, Advanced) eingereicht werden.