Antragsberechtigt sind erfahrene Forscher/innen ("experienced researcher") aller Nationalitäten, die sich in den letzten 3 Jahren nicht länger als 12 Monate im Gastland aufgehalten haben.
Kurzinformation:
Art der Förderung: Individual Fellowship
Antragsberechtigt: Postdoktoranden/innen oder Forscher/innen mit mindestens 4-jähriger Vollzeit-Forschungserfahrung
Mobilitätsregeln: Forscher/innen jeder Nationalität, die sich in den letzten 3 Jahren nicht länger als 12 Monate im Gastland aufgehalten haben; Für Forschende, die nach einer Karriereunterbrechung (nicht aktiv in der Forschung für mind. 12 Monate vor Einreichungsfrist: career restart panel) wieder in die Forschung einsteigen möchten, gilt folgende Mobilitätsregel: Forscher/innen jeder Nationalität, die sich in den letzten 5 Jahren nicht länger als 3 Jahre im Gastland aufgehalten haben
Laufzeit der Förderung: 1-2 Jahre
Forschungsthema: offen für alle Forschungsbereiche
Was wird gefördert: Gehalt + Zulagen, Zuschuss zu Forschungs- und Reisekosten, Management und Overheads
Gastinstitution: Universitäten/Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen, internationale Organisationen und Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitglied- bzw. Assoziierten Staat
Antragstellung: online zu festgelegten Antragsfristen